Lehrmittel

Barrierefreies Lernen

Die Schweiz hat am 15. April 2014 in New York die UNO-Behindertenrechtskonvention als 144. Staat ratifiziert. Sie ist am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Ergänzend zum bestehenden Schweizer Behindertenrecht soll die Konvention dazu beitragen, die zahlreichen Barrieren zu beseitigen, welche die autonome Lebensführung von Menschen mit Behinderung immer noch stark beeinträchtigen. So sind die Schweizer Lehrmittelverlage grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Neuproduktionen gleichzeitig für Regelklassen wie auch für anderen Nutzergruppen – wie eben beispielsweise Behinderte – zur Verfügung zu stellen.

Eine pragmatische, aber gut organisierte Unterstützung der Behinderteninstitutionen durch die Verlage ist demnach nicht nur im Interesse der Verlage, sondern auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf.

(Quelle und weitere Informationen: Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte, SBS)

Koordination Lehrmittel für Sehbehinderte und Blinde

Seit 2015 ist die ilz für die Koordination der Lehrmittel für Sehbehinderte und Blinde zuständig. Die Geschäftsstelle der ilz hat mittlerweile ein Netzwerk zum Austausch mit den Blindenmedieninstitutionen, die Lehrmittel für Sehbehinderte und Blinde zur Nutzung aufbereiten. In Zusammenarbeit mit diesem Netzwerk wurde die gemeinsamen Datenbank catalonia.access bereitgestellt: Die Institutionen und Schulen tauschen über diese zentrale Plattform Informationen zu erstellten Übertragungen aus. Dies schafft Transparenz in Bezug auf die geleisteten Arbeiten und trägt zur Reduktion der Kosten bei.

Zur Festigung der Verfahren zwischen den Schweizer Lehrmittelverlagen und den Blindenmedieninstitutionen für die Herausgabe von Lehrmittel-Rohdaten und den Austausch von Lehrmittelübertragungen unter den Schulen wurde Mitte 2017 eine mit allen Partnern abgesprochene Rahmenvereinbarung mit Schweizer Lehrmittelverlagen in Kraft gesetzt. Interessierte und ausgewiesene Schulen können sich nun bei der Geschäftsstelle der ilz akkreditieren und erhalten so vereinfachten Zugang zu Lehrmitteldaten der beteiligten Verlage. Die Vereinbarung regelt auch den Austausch der Lehrmittelübertragungen unter den akkreditierten Schulen.

Folgende Verlage haben die Rahmenvereinbarung zwecks Mitarbeit zur Unterstützung der Blindenmedieninstitutionen bei der Anpassung von Lehrmitteln für Sehbehinderte und Blinde unterzeichnet:

  • da bux Verlag, Bleicherstrasse 28, 9470 Werdenberg | 081 771 64 42 | contact@dabux.ch
  • hep verlag ag, Gutenbergstrasse 31, Postfach, 3001 Bern | 031 310 29 29 | info@hep-verlag.ch
  • Klett und Balmer AG, Grabenstrasse 17, Postfach 1464, 6341 Baar | 041 726 28 00 | info@klett.ch
  • KLV Verlag AG, Erlachstrasse 3, 9014 St. Gallen | 071 845 20 10 | info@klv.ch
  • Lehrmittelverlag Solothurn, Dammstrasse 21, Postfach, 4502 Solothurn | 032 627 22 22 | kdlv@sk.so.ch
  • Lehrmittelverlag St.Gallen, Washingtonstrasse 34, Postfach, 9401 Rorschach | 071 846 60 90 | info@lehrmittelverlag.ch
  • Lehrmittelverlag Zürich, Räffelstrasse 32, 8045 Zürich | 044 465 85 85 | info@lmvz.ch
  • Orell Füssli Verlag, Dietzingerstrasse 3, 8036 Zürich | 044 466 77 11 | lernmedien@ofv.ch
  • Oxford University Press OELT Ltd., Hauptstrasse 53, 4127 Birsfelden | 061 312 23 57 | info.switzerland@oup.com
  • Schulverlag plus AG, Belpstrasse 48, Postfach 366, 3000 Bern 14 | 058 268 14 14 | info@schulverlag.ch
  • vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich, Voltastrasse 24, 8092 Zürich | 044 632 42 42 | verlag@vdf.ethz.ch
  • Verlag SKV AG, Hans-Huber-Strasse 4, 8027 Zürich | 044 283 45 21 | info@verlagskv.ch
  • Verlag SekZH, Tösstalstrasse 52, 8483 Kollbrunn | 044 713 04 70 | verlag@sekzh.ch
  • Westermann Schulverlag Schweiz AG, Breitwiesenstrasse 9, 8207 Schaffhausen | 052 644 10 10 | service@westermanngruppe.ch

Folgende Blindenmedieninstitutionen (BM) haben die Rahmenvereinbarung zum Bezug von Daten für Lehrmittel von Schweizer Lehrmittelverlagen für die Volksschule und die Sekundarstufe II unterzeichnet. In der zweiten Zeile finden sich die offiziellen Kontaktpersonen für die Übertragungsgesuche an die Verlage:

Das Ablaufschema zeigt, welche Abläufe catalonia.access zu Grunde liegen.

Folgende Verlage sind der Rahmenvereinbarung nicht beigetreten. Sie stellen ebenfalls sicher, dass den Blindenmedieninstitution (BM) der Lehrmittel-Zugang ermöglicht wird, bevorzugen jedoch eine individuelle Bearbeitung von Anfragen.

catalonia.access ist das Verzeichnis der Lehrmittelübertragungen für Sehbehinderte und Blinde. Blindeninstitutionen und Blindenschulen erfassen darin Lehrmittelübertragungen (Grossdrucke, Punktschrift, E-Texte usw.), damit andere Schulen von den Vorarbeiten profitieren können. Die Lehrmitteldaten stammen aus der Datenbank catalonia. Die Zusammenarbeit wird über die ilz unter Berücksichtigung der Copy-Right-Bestimmungen vertraglich geregelt.